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Verluste aus Aktiengeschäften steuerlich verrechnen: Darauf kommt es an
2022 ist bislang ein schwaches Börsenjahr. Wer jetzt Aktien verkauft, macht in vielen Fällen Verluste. Mit denen lassen sich aber immerhin Steuern sparen.
Hier können Sie sich entspannt zurücklehnen
Die gute Nachricht: Wenn Sie alle Ihre Aktien über das gleiche Depot kaufen und verkaufen, kümmert sich Ihre Depotbank um die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Verkäufen. Auch wenn gemeinsam veranlagte Ehepartner Einzeldepots bei derselben Bank haben und ein gemeinsamer Freistellungsauftrag vorliegt, der einen Antrag auf depotübergreifende Verlustverrechnung enthält, regelt die Bank die Saldierung.
Verkaufsverluste werden von Verkaufsgewinnen abgezogen, nur auf die Differenz führt die Bank nach Erreichen Ihres Sparerpauschbetrags 25 Prozent Abgeltungssteuer ab. Allerdings gilt es zu beachten: Verluste aus Aktienverkäufen darf die Bank nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen, nicht mit anderen Kapitalerträgen – auch nicht mit Dividenden. Der Bundesfinanzhof hält dies für verfassungswidrig, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu steht noch aus. Bis dahin bleiben alle Steuerbescheide in diesem Punkt offen. Heißt: Sie müssen keinen Einspruch gegen die Bescheide einlegen. Sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass Aktienverluste auch mit Gewinnen aus etwa Dividenden oder Zinszahlungen verrechnet werden können, wird das Finanzamt die Steuerbescheide entsprechend abändern.
Hier müssen Sie aktiv werden
Ihr Einsatz ist gefragt, wenn Sie Depots bei mehreren Banken besitzen und Verluste aus Aktienverkäufen steuerlich geltend machen wollen. In dem Fall müssen Sie bis zum 15. Dezember Verlustbescheinigungen bei den depotführenden Banken beantragen und diese zusammen mit der Einkommenssteuererklärung einreichen. Das Verrechnen übernimmt dann das Finanzamt. Beim Ermitteln der Verluste wird übrigens nicht nur die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis einer Aktie berücksichtigt, sondern auch Nebenkosten wie Maklercourtagen oder Bankspesen.
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