Anleihen / AIF

Wie gut ist die Windenergieanleihe Grohnde-Emmerthal II mittelbar besichert?

Eine Anleihe soll eine Windenergieanlage des Windparks Grohnde-Emmerthal, der seit Herbst 2018 in Betrieb ist, teilweise refinanzieren. Bei einer Laufzeit bis Ende 2038 bietet die Anleihe einen von 4,5 auf 5,5 Prozent steigenden jährlichen Zinssatz. Eine Zeichnung der Anleihe ist ab 10.000 Euro möglich. Es gibt ein zweistufiges Sicherungskonzept: Verpfändung und Bürgschaft. Überzeugt das Konzept?

Der Windpark Grohnde-Emmerthal im Landkreis Hameln-Pyrmont liegt inmitten des Weserberglandes in Niedersachsen. Er besteht aus insgesamt acht Windenergieanlagen des dänischen Herstellers Vestas mit einer Nennleistung von jeweils 3,45 Megawatt (MW). Mit der Windenergieanleihe Grohnde-Emmerthal II soll die Anlage 03 des Windparks teilweise refinanziert werden, um die Umsetzung weiterer baureifer Windkraftprojekte voranzutreiben.

Bislang hat die Ebert Erneuerbare Energien Unternehmensgruppe mit Sitz in Kiel und Cremlingen (Niedersachsen) laut Anlegerbroschüre (erstellt: 13.4.2021) 105 Windenergieanlagen, elf Biogasanlagen und 14 Photovoltaik-Anlagen realisiert. Seit 1998 projektiert, baut und betreibt sie Erneuerbare-Energien-Kraftwerke.

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Sonderzins bei Kündigung

Bei der Anleihe handelt es sich um Inhaber-Schuldverschreibungen. Das Emissionsvolumen beträgt 999.000 Euro. Die Zeichnung der Anleihe wird über die Umweltfinanz Wertpapierhandelshaus GmbH vermittelt. Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit bis zum 31. Dezember 2038 für die Anlegerinnen und Anleger nicht möglich. Die Emittentin ist berechtigt, die Schuldverschreibungen jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ordentlich zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung hat die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich eines einmaligen Kündigungszinses zu erfolgen. Dieser errechnet sich aus der Multiplikation der ganzen Jahre der Laufzeit (bis Ende 2038), die zum Zeitpunkt der Beendigung der Anleihe durch Kündigung noch nicht begonnen haben, mit 0,5 Prozent.

Komplexe Struktur

Emittentin der Anleihe ist die im März 2020 gegründete Ebert Erneuerbare Energien Windpark Grohnde Finanzierung GmbH & Co. KG mit Sitz in Kiel. Ihre persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die Ebert Erneuerbare Energien Windkraft Verwaltungsgesellschaft mbH. Deren Geschäftsführer Dr. Tim Ebert (Jahrgang 1979) ist – unmittelbar oder mittelbar – auch Geschäftsführer und Gesellschafter der im Folgenden aufgeführten Unternehmen. Daher besteht ein Potenzial für Interessenskonflikte.

Die Emittentin soll ihrer alleinigen Gesellschafterin, der Ebert Erneuerbare Energien Beteiligungs-GmbH & Co. KG, ein Darlehen in Höhe des Nettoemissionserlöses der Anleihe gewähren. Der Darlehensvertrag ist in der Anlegerbroschüre enthalten. Die Darlehensnehmerin Ebert Erneuerbare Energien Beteiligungs-GmbH & Co. KG hält 99 Prozent des Kommanditkapitals der Windpark Emmerthal WEA 03 Betriebs-GmbH & Co. KG, der Betreibergesellschaft der Windenergieanlage Nr. 3.

Die Darlehensnehmerin ist laut Anlegerbroschüre an mehreren Betreibergesellschaften von Onshore-Windenergieanlagen in Deutschland als Kommanditistin beteiligt. Diese Betreibergesellschaften werden in der Anlegerbroschüre – abgesehen von der Windpark Emmerthal WEA 03 Betriebs-GmbH & Co. KG und der Windpark Emmerthal WEA 07 Betriebs-GmbH & Co. KG – nicht benannt und erläutert. Der Gesellschaftszweck der Darlehensnehmerin soll laut Darlehensvertrag auch in Zukunft auf den Erwerb und das Halten solcher Beteiligungen und – darüber hinausgehend – auf Beteiligungen an weiteren Anlagen aus dem Erneuerbare-Energien-Bereich ausgerichtet sein.

Verpfändung und Bürgschaft

Die Ansprüche der Anleihe-Emittentin aus dem Darlehen sind besichert durch eine Bürgschaft der I.P.T. Ebert Beteiligungsgesellschaft m.b.H. zugunsten der Emittentin sowie durch die Verpfändung des Kommanditgesellschafts-Anteils an der Windpark Emmerthal WEA 03 Betriebs-GmbH & Co. KG zugunsten der Emittentin.

Die I.P.T. Ebert Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (I.P.T.) bündelt die Aktivitäten der Unternehmensgruppe im Bereich der Erneuerbaren Energien und der Grundstücksentwicklung. Sie hat zugunsten der Emittentin eine selbstschuldnerische Bürgschaft bis zum Höchstbetrag von 999.000 Euro bestellt.

Die Emittentin hat bereits 2020 eine Anleihe zur teilweisen Refinanzierung einer anderen Anlage des Windparks Grohnde-Emmerthal, der Anlage Nr. 7, begeben. Die Einnahmen der Emittentin aus allen vergebenen Darlehen und auch die bestellten Sicherheiten zählen laut Anlegerbroschüre zum gesamten Vermögen der Emittentin und werden nicht auf einzelne Schuldverschreibungen aufgeteilt. Daher sind die Anlegerinnen und Anleger der vorliegenden Anleihe auch von anderen – gegebenenfalls zukünftigen – Schuldverschreibungen und Darlehen der Emittentin abhängig.

Risiko

Die Emittentin ist von der Erfüllung der Pflichten aus dem Darlehensvertrag durch die Darlehensnehmerin sowie von der Werthaltigkeit der bestellten Sicherheiten abhängig. Sollten
bei Eintritt des Sicherungsfalls die zugunsten der Emittentin bestellten Sicherheiten nicht ausreichend werthaltig sein, kann dies zu geringeren Ergebnissen bis hin zur Insolvenz der Emittentin führen. Das kann zur Folge haben, dass die Zahlungsansprüche der Anlegerinnen und Anleger (Zinsen, Rückzahlung) aus den Schuldverschreibungen nicht oder nicht in der geplanten Höhe bedient werden können.

Auf Basis der vorliegenden Unterlagen zum Anleiheangebot kann der Wert des verpfändeten Kommanditanteils nicht fundiert eingeschätzt werden, da dafür wichtige Informationen zum Windparkprojekt Grohnde-Emmerthal in den Angebotsunterlagen nicht enthalten sind.

Laut Aussage der Ebert Erneuerbare Energien Unternehmensgruppe wurde für die Windenergieanlagen ein Vollwartungsvertrag über 20 Jahre mit dem Anlagenhersteller Vestas geschlossen. Der Betrieb von Windkraftanlagen ist mit vielfältigen Risiken verbunden. Neben dem Windertragsrisiko bestehen unter anderem die Risiken, dass Schäden an Windkraftanlagen auftreten, die nicht vollständig über Gewährleistung und Garantien des Anlagenherstellers abgedeckt sind, oder behördliche Auflagen den Betrieb einschränken.

Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Rückzahlung der Anleihe vertragsgemäß erst nach dem Ende der Laufzeit (am 31. Dezember 2038) erfolgt, falls die Emittentin nicht vorher die Anleihe kündigt. Ende 2038 läuft auch die 20-jährige Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für den Windpark Grohnde-Emmerthal aus. Falls danach ein Weiterbetrieb der Anlage 3 (oder des gesamten Windparks) aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht mehr möglich ist oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, hat der zugunsten der Anleihe-Emittentin verpfändete Kommanditanteil voraussichtlich keinen Wert mehr oder nur noch einen geringen Wert. Das ist zu erwarten, wenn vorher auch kein Repowering, das heißt keine Erneuerung der Anlagen erfolgt ist.

Zu den weiteren Beteiligungen und zur wirtschaftlichen Situation der Darlehensnehmerin Ebert Erneuerbare Energien Beteiligungs-GmbH & Co. KG sind in der Anlegerbroschüre keine näheren Infos enthalten. Grundsätzlich gilt für die Darlehensnehmerin als auch für die I.P.T., die zugunsten der Emittentin eine selbstschuldnerische Bürgschaft bestellt hat, dass rund 18 Jahre ein langer Zeitraum sind. Es besteht das Risiko, dass sich bis Ende 2038 die Situation beider Unternehmen so darstellt, dass eine Rückzahlung des Darlehens an die Emittentin und in der Folge die Rückzahlung des Anleihekapitals an die Anlegerinnen und Anleger nicht oder nicht vollständig erfolgen kann.

Ökologische Wirkung und Impact

Die acht Windenergieanlagen des Windparks Grohnde-Emmerthal erzeugen laut Anlegerbroschüre Strom für rund 15.000 Haushalte in Sichtweite des Atomkraftwerkes Grohnde, das Ende 2021 abgeschaltet werden soll. Das Anleihekapital soll die Anlage 3 des Windparks teilweise refinanzieren. Die frei werdenden finanziellen Mittel will die Ebert Erneuerbare Energien Unternehmensgruppe nach eigenen Angaben in baureife Windkraftprojekte investieren, die eine positive ökologische Wirkung haben.

Fazit

Die Ebert Erneuerbare Energien Unternehmensgruppe verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich Windenergie. Die Windenergieanleihe Grohnde-Emmerthal II ist in ein Sicherungskonzept eingebunden. Die komplexe Konzeption des Anleiheangebotes geht aber zu Lasten der Transparenz. Die Informationstiefe der Angebotsunterlagen ist nach Einschätzung von ECOreporter teilweise nicht überzeugend. Es ist insbesondere fraglich, ob zum Zeitpunkt der geplanten Rückzahlung des Anleihekapitals nach Ende 2038 die für die Emittentin bestellten Sicherheiten noch werthaltig sein werden.

Basisdaten

Anbieterin und Emittentin: Ebert Erneuerbare Energien Windpark Grohnde Finanzierung GmbH & Co. KG, Kiel
Anlageform: Anleihe (Inhaber-Teilschuldverschreibung)
Emissionsvolumen: 999.000 Euro
Mindestzeichnungssumme: 10.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: 1. Juni 2021 bis 31. Dezember 2038
Zinsen: 4,5 Prozent pro Jahr (bis 2030), 5,0 Prozent pro Jahr (2031 bis 2035), 5,5 Prozent pro Jahr (ab 2036)
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Prospektbilligung: Nein
Handelbarkeit: kein Börsenhandel

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