wi Wind & Solar 10 möchte drei ältere Windräder kaufen und sammelt dafür Geld über die Crowd ein. / Symbolfoto: Pixabay

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Windanleihe Pfälzerbergland & Hunsrück mit bis zu 7 % Zins

Die wi Wind & Solar 10 GmbH & Co. KG plant, drei Windenergieanlagen zu kaufen, die seit vielen Jahren in Rheinland-Pfalz in Betrieb sind. Um den Erwerb teilweise zu finanzieren, bietet sie ab 500 Euro Schuldverschreibungen an. Die Anleihe hat einen Zinssatz von 4 bis 7 Prozent pro Jahr bei einer geplanten Laufzeit von rund zehn Jahren. Welche Risiken bestehen?

Anbieterin und Emittentin der nachrangigen tokenbasierten Schuldverschreibungen mit der Bezeichnung „Windanleihe Pfälzerbergland & Hunsrück“ ist die wi Wind & Solar 10 GmbH & Co. KG mit Sitz in Gerbach in Rheinland-Pfalz. Sie wurde im November 2021 im Handelsregister eingetragen. Ihre persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die wiwi Beteiligungs GmbH, die durch ihren Geschäftsführer Matthias Willenbacher vertreten wird. Matthias Willenbacher ist laut Anlagebroschüre (Stand: 20.2.2022) auch geschäftsführender Alleingesellschafter der Wi IPP GmbH & Co. KG, der alleinigen Kommanditistin der Emittentin.

Das Emissionsvolumen der Anleihe beträgt 2,55 Millionen Euro. Bei einer Vollplatzierung rechnet die Anbieterin abzüglich der Emissionskosten mit einem Nettoemissionserlös von 2,397 Millionen Euro. Mit dem Kapital möchte das Unternehmen laut Wertpapier-Informationsblatt (WIB, Stand: 22.2.2022) den Erwerb der drei Windenergieanlagen teilfinanzieren. Die Zinszahlungen und die (Teil-)Rückzahlung des Anleihekapitals sollen laut WIB aus den Erträgen des operativen Geschäfts (Stromerträge) erfolgen.

Windräder seit mehreren Jahren in Betrieb

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Die drei Windturbinen des Herstellers Enercon drehen sich in Rheinland-Pfalz. Zwei der Windenergieanlagen haben eine Nennleistung von jeweils 2,3 Megawatt (MW) und sind laut Anlagebroschüre seit 2006 in Höheinöd in Betrieb. Die dritte Anlage befindet sich in Walhausen, hat eine Nennleistung von 2,0 MW und ist seit 2005 ans Stromnetz angeschlossen.  Den Anlagen steht eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bis Ende 2026 (Höheinöd) bzw. Ende 2025 (Walhausen) zu. Laut Anlagebroschüre bestehen für die Windenergieanlagen mit dem Anlagenhersteller Enercon GmbH Vollwartungsverträge, deren Vertragslaufzeiten 2025/2026 enden. Die beiden Windkraftanlagen in Höheinöd und die Anlage in Walhausen stehen laut Anlagebroschüre jeweils in einem Windpark, bestehend aus insgesamt drei Windrädern. Dementsprechend werde auch die Infrastruktur der Windparks, in denen die Anlagen stehen, von einer Infrastrukturgesellschaft verwaltet.

Die Emittentin plant laut WIB, auch Bankkredite aufzunehmen, um den Kauf der drei Windenergieanlagen zu finanzieren. Die Höhe dieser Kredite steht laut WIB noch nicht fest.

Laufzeit und Zins

Nach Angaben der Internet-Plattform wiwin startet die Platzierung der Windanleihe Pfälzerbergland & Hunsrück am Dienstag, dem 8. März, um 12 Uhr.

Die Anleihelaufzeit endet am 31. Dezember 2031. Die Emittentin ist aber berechtigt, die Anleihe mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen, wenn die drei Windkraftanlagen nicht bis spätestens zum 1. Juni 2022 von der Emittentin erworben wurden oder während der Anleihelaufzeit gegen leistungsstärkere Windkraftanlagen ausgetauscht werden (Repowering). Falls die Emittentin aufgrund eines Repowerings die Anleihe kündigt, leistet sie laut WIB eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 100 Prozent der Zinszahlungen, die bis zum 31. Dezember 2031 noch fällig geworden wären.

Der Zinssatz der Anleihe beträgt 4 Prozent pro Jahr bis Ende 2028. Von Anfang 2029 bis Ende 2031 liegt der der Zinssatz bei 7 Prozent pro Jahr. Die Verzinsung erfolgt auf den eingezahlten und noch nicht getilgten Anlagebetrag. Es ist vorgesehen, ab 2023 jedes Jahr einen Teil des Anleihekapitals an die Anlegerinnen und Anleger zurückzuzahlen. Bis Januar 2029 soll sich die Rückzahlung auf 79 Prozent des ursprünglichen Anlagebetrags summieren. Der Zinssatz von 7 Prozent gilt dann nur für die noch verbliebenen 21 Prozent des Anlagebetrags.

Hohe Risiken

Es besteht laut WIB das Risiko, dass die Emittentin die Windenergieanlagen nicht erwerben kann, weil sie z.B. den Zuschlag für den Kauf nicht erhält oder Bankdarlehen nicht in erforderlichem Umfang oder nicht zu den geplanten Konditionen aufgenommen werden können.

Bankdarlehen sind in der Regel vorrangig zu bedienen und besichert. Bei der angebotenen Windanleihe handelt es sich um unbesicherte Schuldverschreibungen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Die Ansprüche der Anlegerinnen und Anleger sind in einer Insolvenz oder Liquidation der Emittentin nachrangig.

Bei Windkraftanlagen besteht das Risiko, dass sie aufgrund eines geringeren Windaufkommens weniger Strom produzieren als prognostiziert. Die Anlagen, die die Emittentin erwerben möchte, sind bereits über 15 Jahre in Betrieb. Nach 20 Jahren (plus Inbetriebnahmejahr) endet die EEG-Vergütung, sodass der Strom anderweitig veräußert werden muss.

Nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung sollen die Anlagen laut WIB entweder weiterbetrieben oder durch leistungsstärkere Anlagen (Repowering) ersetzt werden. Es besteht das Risiko, dass technische Probleme auftreten und die Wartungs- und Reparaturkosten bei über 20 Jahre alten Windenergieanlagen zu hoch sind, um einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb zu ermöglichen. Zudem ist es möglich, dass eine Betriebsgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für Windenergieanlagen eingeschränkt oder widerrufen wird. Beispielsweise verlangen die Genehmigungen oftmals, dass nach 20 Jahren die Standsicherheit der Windräder überprüft wird. Zudem ist es möglich, dass Genehmigungen Nebenbestimmungen enthalten, die dazu führen können, dass ein Weiterbetrieb der Anlagen nach 20 Jahren nicht möglich ist. Auch besteht das Risiko, dass die Genehmigung für ein Repowering nicht erteilt wird.

Für Anlegerinnen und Anleger besteht ein erhebliches Risiko, dass sie ihr eingesetztes Kapital vollständig verlieren.

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