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Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Crowd-Test
Nghia Sai Gon Nippers I – Solar-Crowdinvesting mit bis zu 7,5 % Zins
ecoligo hat auf dem Dach einer Fabrik für Nagelpflegeprodukte in Vietnam eine Solaranlage mit einer Nennleistung von 2.232 Kilowattpeak errichten lassen. Anlegerinnen und Anleger können die Anlage mittelbar teilweise refinanzieren, indem sie ab 100 Euro Nachrangdarlehen der ecoligo Projects Six UG (haftungsbeschränkt) zeichnen. Deren Zinssatz beträgt inklusive Boni 7,5 Prozent pro Jahr bei einer geplanten Laufzeit von rund 4,5 Jahren.
Welche Risiken bestehen? Welchen Auswirkungen hat die Finanzierungsstruktur? Was fällt an den Kündigungsrechten auf?
Anbieterin und Emittentin der Nachrangdarlehen „Nghia Sai Gon Nippers I “ ist die ecoligo Projects Six UG (haftungsbeschränkt) aus Berlin. Die Vermittlung der Vermögensanlage erfolgt über die Internet-Dienstleistungsplattform ecoligo.investments der ecoligo invest GmbH. Das Emissionsvolumen des Nachrangdarlehenangebots beträgt bis zu 523.000 Euro.
Solarprojekt soll auf ein anderes Unternehmen übertragen werden
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Die Emittentin dient laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 16.5.2023) dazu, das eingeworbene Kapital an eine Projektinhaberin in Vietnam in Form eines weiteren nachrangigen Darlehens (Weiterleitungskredit) weiterzuleiten. Das Solarprojekt Nghia Sai Gon Nippers I soll laut VIB im Laufe der nächsten neun Monate von der in Vietnam ansässigen ecoligo Co., Ltd. an die ebenfalls in Vietnam ansässige geplante zukünftige Projektinhaberin ecoligo VNM Assets One Co., Ltd. übertragen werden. Bei dieser handelt es sich laut VIB um eine Tochterfirma der derzeitigen Projektinhaberin. Im Zuge der geplanten Projektübertragung soll auch der Weiterleitungskredit an die geplante zukünftige Projektinhaberin übertragen werden.
Die aktuelle Projektinhaberin hat laut VIB erstrangiges, besichertes Fremdkapital in Höhe von 990.000 US-Dollar („Brückendarlehen“) aufgenommen und die im Rahmen des Solarprojekts erworbenen Vermögenswerte (sprich die Solaranlage) an den erstrangigen Brückendarlehensgeber als Sicherheit übereignet. Zusätzlich ist der erstrangige Brückendarlehensgeber über eine Abtretung der Forderungen aus dem Stromverkaufsvertrag mit dem Endkunden besichert. Die Rückzahlung des Brückendarlehens ist laut VIB zum 31. Dezember 2023 fällig. Der Weiterleitungskreditvertrag mit der Emittentin ist unbesichert und nachrangig.
Stromverkaufsvertrag abgeschlossen
Das Solarprojekt wird laut VIB Erträge aus einem bereits unterzeichneten Stromverkaufsvertrag (Power Purchase Agreement) mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit dem Endkunden Nghia Sai Gon Nippers Corp. erwirtschaften. Der Endkunde hat laut VIB aber auch eine Kaufoption für die Solaranlage.
Laufzeit und Zins
Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet mit Rückzahlung des jeweiligen Darlehensbetrages. Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen ist laut VIB am 31. Oktober 2027, spätestens jedoch zum 30. April 2028 geplant. Die Kündigungsrechte sind ungleich verteilt: Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist laut VIB für die Anlegerinnen und Anleger ausgeschlossen. Die Emittentin kann dagegen mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen.
Der Zinssatz der Nachrangdarlehen beträgt 7,0 Prozent pro Jahr. Nach ecoligo-Angaben erhöht sich für Anlegerinnen und Anleger, die bis zum 18. Juni 2023 investieren, der Zinssatz um 0,5 Prozent (Early-Bird-Bonus) auf 7,5 Prozent pro Jahr über die gesamte Laufzeit. 10 Prozent des Nachrangdarlehensbetrages sollen während der Laufzeit getilgt werden, 90 Prozent am Ende.
Hohe Risiken
Bei der Vermögensanlage handelt es sich um Nachrangdarlehen mit einem sogenannten qualifizierten Rangrücktritt. Die Ansprüche auf Rückzahlung des Nachrangdarlehensbetrages und auf Zahlung der Zinsen können gegenüber der Emittentin nicht geltend gemacht werden, wenn dies für die Emittentin einen Insolvenzgrund herbeiführen würde.
Der auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses (31.12.2021) berechnete Verschuldungsgrad der Emittentin beträgt 112.480 Prozent. Der Verschuldungsgrad gibt das Verhältnis zwischen dem bilanziellen Fremdkapital und Eigenkapital der Emittentin an. Ende Dezember 2021 stand dem Fremdkapital von rund 2,141 Millionen Euro ein Eigenkapital von nur 2.000 Euro gegenüber.
Die in Vietnam ansässige Projektinhaberin wird ihren Verpflichtungen gegenüber der Emittentin laut VIB insbesondere dann voraussichtlich nicht nachkommen können, wenn das in Betrieb befindliche Solarprojekt oder andere Projekte im Portfolio der entsprechenden Projektinhaberin nicht wie erhofft erfolgreich und rentabel durchgeführt werden können. Laut VIB bestehen beispielsweise diese Risiken: Zahlungsschwierigkeiten von Endkunden im Portfolio der Projektinhaberin, Minderperformance von Projekten im Portfolio, nachteilige Wechselkursentwicklung oder Naturkatastrophen.
Die geplante zukünftige Projektinhaberin will sich laut VIB neben dem nachrangigen, unbesicherten Weiterleitungskreditvertrag der Emittentin über erstrangiges, besichertes Fremdkapital finanzieren. In diesem Fall muss die Projektinhaberin zuerst die Forderungen der erstrangigen besicherten Fremdkapitalgeber bedienen. Es ist laut VIB geplant, die im Rahmen des Solarprojekts erworbenen Vermögenswerte (die Solaranlage) an den bzw. die erstrangigen Darlehensgeber als Sicherheit zu übereignen. Zusätzlich sollen die erstrangigen Darlehen unter anderem über eine Abtretung der Forderungen aus dem Stromverkaufsvertrag besichert werden. Sowohl die Sicherungsübereignung als auch die Forderungsabtretung sollen laut VIB für sämtliche Projekte und Vermögenswerte der Projektinhaberin gelten und in der Summe den bzw. die erstrangigen Darlehensgeber absichern – und zwar unabhängig davon, ob die individuellen Vermögenswerte (Solaranlagen) durch einen erstrangigen Darlehensgeber finanziert wurden oder nicht. Der Weiterleitungskreditvertrag mit der Emittentin hingegen ist laut VIB in jedem Falle unbesichert und nachrangig.
Es besteht das Risiko, dass andere Projekte, die die Emittentin finanziert hat oder in Zukunft finanziert, wirtschaftlich fehlschlagen und sich negativ auf das Gesamtportfolio der Emittentin auswirken und somit die Rückzahlung der Nachrangdarlehen gefährden. Über zwei andere Projekte aus dem Portfolio der Emittentin hat ECOreporter hier und hier berichtet.
Die Aufnahme von erstrangigem, besichertem Fremdkapital durch die Projektinhaberin erhöht das Risiko für die Emittentin und die Anlegerinnen und Anleger, die die Nachrangdarlehen der Emittentin zeichnen. Für Anlegerinnen und Anleger besteht ein erhebliches Risiko, ihr eingesetztes Kapital teilweise oder vollständig zu verlieren.