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Öl, Gas, Kohle: EU will offenbar ein Drittel der Übergewinne abschöpfen
Die EU-Kommission wird in den nächsten Tagen einen Entwurf für ein Gesetz vorlegen, das die Umverteilung der derzeit sehr hohen Gewinne von Energiekonzernen regelt. Auch Ökostromerzeuger sollen auf einen Teil ihrer zuletzt stark gestiegenen Gewinne verzichten.
Nach Informationen des „Handelsblatts“, dem der noch unveröffentlichte Gesetzesentwurf vorliegt, plant die EU, etwa ein Drittel der diesjährigen Übergewinne fossiler Energieunternehmen über eine Sonderabgabe abzuschöpfen. Als Übergewinne definiert Brüssel Gewinne, die über den durchschnittlichen Ergebnissen der letzten drei Jahre liegen. Das Geld soll für Entlastungspakete, Anreize zum Energiesparen und klimaschonende Investitionen verwendet werden. Der Gesetzesentwurf der EU ist laut „Handelsblatt“ noch nicht final verhandelt. Wenn er verabschiedet ist, muss er zudem noch in nationales Recht umgesetzt werden.
Preisobergrenzen für grünen Strom
Für die Erzeuger von grünem Strom plant die EU Preisobergrenzen. Umsätze, die über diesen Grenzen liegen, sollen abgeschöpft und umverteilt werden. Nach Recherchen der „Financial Times“ könnten die Preisgrenzen großzügiger ausfallen als bislang erwartet (ECOreporter berichtete hier).
Das EU-Gesetz dürfte die Übergewinnsteuerregelung ersetzen, die die deutsche Regierung für Energieunternehmen angedacht hat. Mehr zu den deutschen Überlegungen und ihren Auswirkungen auf die Aktienkurse von Grünstromerzeugern können Sie hier lesen.
Anlegerinnen und Anleger müssen damit rechnen, dass Erneuerbare-Energien-Aktien auch in den nächsten Monaten immer wieder auf Pläne oder auch nur Mutmaßungen zur Verteilung von Übergewinnen reagieren und deutlich schwanken werden.
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20.09.23
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