Seit diesem Jahr können mehr Menschen von staatlichen Zulagen zu Vermögenswirksamen Leistungen profitieren. / Foto: Pixabay

  Fonds / ETF

Arbeitnehmersparzulage: 17 Millionen neue Berechtigte

Der Kreis der Personen, die in Deutschland Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL) haben, erweitert sich 2024 deutlich. Das liegt an einer Verdoppelung der Einkommensgrenzen.

Seit 1. Januar haben Arbeitnehmer, die einen Teil ihres Gehalts als VL anlegen, bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro (Paare: 80.000 Euro) einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Dadurch erhöht sich die Zahl der Berechtigten laut Bundesfinanzministerium um 17 Millionen.

Das zu versteuernde Einkommen entspricht dem Bruttoeinkommen abzüglich Freibeträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben. Es wird im Steuerbescheid ausgewiesen und kann deutlich unter dem Bruttoeinkommen liegen.

Bis 80 Euro Zulage pro Jahr

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bei Wertpapiersparverträgen 20 Prozent auf Einzahlungen von bis zu 400 Euro – also maximal 80 Euro pro Jahr. Sie wird auch gewährt, wenn Angestellte zwar ein VL-Depot haben, aber keine Zuschüsse vom Arbeitgeber erhalten.

VL können Sie auch in nachhaltige Fonds und ETFs anlegen. Allerdings eignen sich nicht alle Fonds für VL-Sparpläne. VL-fähig sind nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz nur Fonds und ETFs, die zu mindestens 60 Prozent Aktien enthalten. Und ganz wichtig: Dies muss auch im Verkaufsprospekt des Fonds stehen. Tut es aber oft nicht – dann ist selbst ein Fonds mit 90 Prozent Aktien nicht VL-fähig.

Einige VL-fähige nachhaltige Fonds finden Sie hier.

Mehr zu grünen Fonds können Sie hier lesen.

Über 120 nachhaltige ETFs hat ECOreporter hier getestet.

Verwandte Artikel

09.07.24
 >
12.12.23
 >
03.09.24
 >
14.08.24
 >
17.07.24
 >
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x