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Greenwashing oder echte Fortschritte? Immer mehr Fonds sollen nachhaltig sein
In Deutschland werden mittlerweile fast 5.000 Fonds vertrieben, die sich nachhaltig im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung nennen. Das geht aus einer neuen Studie der Ratingagentur Scope hervor.
Scope zufolge ist die Zahl nachhaltiger Fonds gemäß Artikel 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung im März und April um 742 auf 4.855 gestiegen. Die Agentur berücksichtigt bei ihren Erhebungen alle Fonds mit einer Vertriebszulassung in Deutschland. Laut Scope verwalten die Artikel-8-Fonds ein Vermögen von knapp 3 Billionen Euro, die anspruchsvolleren Artikel-9-Produkte etwa 340 Milliarden Euro.
Besonders viele nachhaltige Aktienfonds
Die Hälfte der Artikel-8-Fonds sind Aktienfonds, ein Viertel Rentenfonds, ein Achtel Mischfonds, der Rest andere Fonds. Bei den Artikel-9-Fonds stecken 78 Prozent des Kapitals in Aktienfonds. Rentenfonds kommen auf etwas weniger als 20 Prozent, Mischfonds auf knapp 3 Prozent.
Die meisten Artikel-9-Fonds vertreiben Scope zufolge die französischen Anbieter Amundi und BNP Paribas mit 60 bzw. 35 Fonds. Beide Finanzkonzerne sind allerdings nicht kerngrün: Sie investieren beispielsweise direkt oder über ihre Muttergesellschaften weiterhin in Kohle.
Die Offenlegungsverordnung ist kein Qualitätssiegel
Dazu kommt: Nur weil ein Fonds nach Artikel 8 oder Artikel 9 der Offenlegungsverordnung als nachhaltig ausgewiesen ist, heißt das noch lange nicht, dass er auch tatsächlich grün ist. Denn die Anbieter dürfen ihre Fonds selbst einstufen, und bislang ist im Detail nicht klar, wie eine externe Kontrolle der Nachhaltigkeit auszusehen hat. Kümmern sollen sich darum die Wirtschaftsprüfer der Anbieter, für die das Thema überwiegend Neuland ist.
Die EU-Offenlegungsverordnung ist außerdem kein grünes Qualitätssiegel. Um als Artikel-8-Produkt zu gelten, muss ein Fonds bei seiner Zusammenstellung Nachhaltigkeitskriterien lediglich berücksichtigen – eine sehr dehnbare Formulierung. Die deutlich selteneren Artikel-9-Fonds müssen ein konkretes Nachhaltigkeitsziel anstreben. Wie ambitioniert dieses Ziel ist und wie gut es erreicht wird, spielt bei der Eingruppierung aber keine Rolle.
Für ECOreporter haben Kennzeichnungen nach der Offenlegungsverordnung nur eine begrenzte Aussagekraft, was die tatsächliche Nachhaltigkeit von Finanzprodukten angeht. Deshalb berücksichtigt die Redaktion die Artikel-8/9-Angaben bei ihren Fondstests weiterhin nicht.