Die Grünstrom-Branche sieht Verbesserungsbedarf beim neuen Entwurf zur EEG-Novelle. / Foto: Pixabay

  Erneuerbare Energie, Meldungen

Neuer Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz verabschiedet

Das Bundeskabinett hat gestern einen Entwurf des Wirtschaftsministeriums zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die grüne Energiebranche sieht den Entwurf kritisch.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass 2050 in Deutschland nur noch Strom aus Erneuerbaren Energien verbraucht werden soll. Im internationalen Vergleich kein sonderlich ambitioniertes Ziel, Österreich beispielsweise will schon 2030 keinen Strom aus fossilen Quellen mehr nutzen.

Weitere Eckpunkte des Gesetzesentwurfs:

  • Die bundesweiten Ausbauziele bis 2030 sollen auf 100 Gigawatt (GW) (Solarenergie) und 71 GW (Windanlagen an Land) erhöht werden.
  • Für Photovoltaik-Dachanlagen ab 500 Kilowatt (kW) Leistung soll eine Ausschreibungspflicht gelten. Für die entsprechenden Ausschreibungen sind in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 250 Megawatt (MW) vorgesehen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) kritisiert die Ausschreibungsmengen als viel zu gering. 2019 seien Dachanlagen mit einer Leistung von 1.000 MW installiert worden. Außerdem sei mit der Ausschreibungspflicht ein Verbot des Eigenverbrauchs des erzeugten Stroms verbunden. Laut BSW-Solar gehen 97 Prozent der deutschen Solarunternehmen davon aus, dass zukünftig weniger Dachsolaranlagen installiert werden, falls der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form geltendes Recht werden sollte.
  • Bis 2030 sollen jährlich 1,9 bis 2 GW an Solarkapazität ausgeschrieben werden. Für Windenergie an Land sind 2,9 bis 5,8 GW vorgesehen, für Biomasse 500 MW.
  • Alle Solaranlagen ab 1 kW sind künftig mit einem teuren digitaler Zähler (Smart Meter) auszurüsten. Bislang galt dies erst ab 7 kW.
  • Die sogenannte Flächenkulisse für Solarfreiflächenanlagen entlang von Straßen und Schienen soll von 110 auf 200 Meter vergrößert werden. Bei den Ausschreibungen für Freiflächenanlagen ist eine Verdoppelung der maximalen Anlagengröße auf 20 MW geplant.  
  • Die vom Bundesumweltministerium geforderte Photovoltaik-Pflicht für Neubauten ist im Gesetzesentwurf nicht enthalten. Laut Bundeswirtschaftsminister Altmaier gebe es zu dem Thema unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Koalition.
  • Beim Mieterstrom sind einige Verbesserungen vorgesehen. Der Mieterstromzuschlag soll erhöht werden. Zudem ist geplant, im Mieterstrombereich Lieferantenmodelle zuzulassen.
  • Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen, sollen übergangsweise ihren Strom weiter über die örtlichen Netzbetreiber verkaufen können. Sie sollen dafür den aktuellen Marktwert minus Vermarktungskosten erhalten.

Dem Entwurf zur Novelle des EEG müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen, bevor das überarbeitete Gesetz in Kraft treten kann.

Lesen Sie auch die ECOreporter-Überblicke zur Entwicklung der Solaraktien und Windaktien.

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