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Prämiensparverträge: BGH fällt kundenfreundliches Urteil
In einem Musterfeststellungsverfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) noch einmal präzisiert, dass Banken variable Zinsen in lang laufenden Sparverträgen nicht willkürlich anpassen dürfen. Für viele Sparerinnen und Sparer könnte es damit leichter werden, zu wenig gezahlte Zinsen nachzufordern.
Bereits 2010 hatte der BGH festgelegt, dass viele Banken Zinsen für Prämiensparverträge nachzahlen müssen, vor allem für Verträge aus den 1990er-Jahren. Passiert ist seitdem wenig, weshalb die Finanzaufsicht BaFin die Banken im Juni dieses Jahres dazu verpflichtete, aktiv auf Anlegerinnen und Anleger zuzugehen (ECOreporter berichtete hier). Gegen diese Verfügung legten 1.156 Banken Widerspruch ein. Die BaFin riet Kundinnen und Kunden daraufhin, Ansprüche gegebenenfalls einzuklagen (mehr dazu können Sie hier lesen).
Jetzt hat das BGH in einem neuen Urteil (Az. XI ZR 234/20) noch einmal klargestellt, dass Banken variable Zinsen in Prämiensparverträgen nicht nach eigenem Gutdünken, sondern nur nach eindeutigen, transparenten Kriterien anpassen dürfen. Wie viel Geld Banken konkret zurückzahlen müssen, sollen untergeordnete Gerichte festlegen, im konkreten Musterfeststellungsverfahren das Oberlandesgericht Dresden.
Es geht im Schnitt um 3.100 Euro
In dem Verfahren hatte die Verbraucherzentrale Sachsen die Sparkasse Leipzig wegen eines ihrer Prämiensparverträge verklagt. Die Sparkasse hatte ihren variablen Zins über die Jahre von 5,0 auf bis zu 0,001 Prozent gesenkt. Das BGH erklärte einige Klauseln in den AGBs der Bank für unwirksam. Laut Verbraucherzentrale haben die von dem Urteil des BGH betroffenen 1.300 Kundinnen und Kunden der Sparkasse Leipzig einen Rückzahlungsanspruch von im Schnitt 3.100 Euro. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass das Urteil bundesweit eine Signalwirkung für etwa eine Million Sparerinnen und Sparer mit ähnlichen Sparverträgen haben dürfte. Der „Süddeutschen Zeitung“ teilte die Verbraucherzentrale mit, es gehe um Nachzahlungen von etwa 3,6 Milliarden Euro.
Die Finanzaufsicht BaFin begrüßt das neue BGH-Urteil und sieht darin „einen wichtigen Schritt in Richtung eines stärkeren Verbraucherschutzes“. Da die Banken, die Widerspruch gegen die Verfügung der Behörde aus dem Juni eingelegt haben, bis zum Ausgang der Widerspruchsverfahren keine Zahlungen leisten müssen, rät die BaFin Anlegerinnen und Anlegern, sich rechtlich beraten zu lassen, damit Zinsansprüche nicht verjähren.
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