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Gericht der EU hebt Milliardenstrafe gegen Intel auf
Der US-Chipriese Intel hat in einem jahrelangen Rechtsstreit einen vorläufigen Erfolg erzielt. Weil die EU-Kommission unter anderem Einwände des Unternehmens nicht ausreichend geprüft habe, erklärte das Gericht der EU (EU-G) eine Wettbewerbsstrafe gegen Intel in Höhe von 1,06 Milliarden Euro am Mittwoch für nichtig (Rechtssache T-286/09).
Die EU-Kommission hatte dem Unternehmen ursprünglich vorgeworfen, Konkurrenten rechtswidrig aus dem Markt zu drängen. Die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager sagte nach der gestrigen Urteilsverkündung, man müsse den Richterspruch nun genau analysieren. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.
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Der Streit begann bereits 2009, damals verhängte die seinerzeit für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes die zu der Zeit historisch hohe Strafe von gut einer Milliarde Euro gegen Intel. Der Brüsseler Behörde zufolge hatte der Konzern von 2002 bis 2007 Computerhersteller mit Rabatten dazu bewogen, Intel-Chips statt Prozessoren des Konkurrenten AMD zu kaufen.
Unsaubere Geschäfte mit Saturn-Media?
Außerdem habe der Chip-Hersteller Zahlungen an die deutsche Elektromarkt-Kette Media-Saturn an die Bedingung geknüpft, dass sie nur Computer mit Intel-Prozessoren verkaufe. Damit habe Intel den einzigen ernsthaften Wettbewerber vom Markt drängen wollen, so die Begründung der EU-Kommission.
Der US-Konzern wehrte sich und klagte vor dem Gericht der EU gegen das Bußgeld, scheiterte damit aber 2014 zunächst. Allerdings entschied 2017 der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass das EU-G den Fall neu aufrollen muss. Das Gericht habe sich nicht genügend mit Intels Argumenten auseinandergesetzt.
In einer Mitteilung des EU-G heißt es nun: "Die Prüfung, die die Kommission durchgeführt hat, ist mithin unvollständig." Die Wettbewerbshüter hätten rechtlich nicht hinreichend dargelegt, dass die strittigen Rabatte möglicherweise oder wahrscheinlich wettbewerbswidrige Wirkungen gehabt hätten. Das Gericht erklärte den Artikel, mit dem die Geldbuße gegen Intel verhängt wurde, in vollem Umfang für nichtig.
Die Intel-Aktie reagierte positiv auf die Nachricht und legte gestern im späten Handel zu. Am Nachmittag war sie zum Vortag 2,7 Prozent im Plus und kostete 46,30 Euro (Stand: 26.1.2022, 18:58 Uhr). Auf Monatssicht notiert die Aktie 0,3 Prozent im Minus, im Jahresvergleich hat sie 1,2 Prozent eingebüßt.
Hoher Konkurrenzdruck
Intel ist in den vergangenen Jahren deutlich unter Druck geraten, kleinere Konkurrenten wie AMD haben technologisch aufgeholt, Kunden wie Apple sind abgesprungen. Rivalen, etwa Qualcomm, wollen Intel auch den Platz in Windows-PCs streitig machen.
Aktuell plant Intel umfangreiche Investitionen in neue Chipfabriken weltweit. Einerseits um unabhängiger vom Standort Asien zu werden, andererseits weil der Konzern als größter Chiphersteller der Welt seine Dienste künftig auch als Auftragsfertiger anbieten will, etwa für die Autoindustrie.
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